Code of Conduct
der irex Etiketten und Aus­zeichnungs­geräte GmbH & Co. KG


Inhaltsverzeichnis 

1. Zielsetzung
2. Compliance
3. Korruption und Bestechung
4. Vertraulichkeit und Datenschutz
5. Umwelt und Nachhaltigkeit 
6. Umgang mit Mitarbeitern im Unternehmen
7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
8. Qualität
9. Monitoring und Verantwortung

1. Zielsetzung

Als Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung und den Auswirkungen unseres Handelns auf die Gesellschaft, die Wirtschaft und unsere Umwelt bewusst. Daher haben wir eine Reihe von Verhaltensprinzipien entwickelt, welche sowohl der Unternehmensführung und unseren Mitarbeitern als verbindlichen Leitfaden für die tägliche Zusammenarbeit dienen sollen, als auch im Umgang mit Kunden, Partnern und Lieferanten unumstößliche Grundpfeiler für eine erfolgreiche und nachhaltige Geschäftsbeziehung bilden. Die Basis dieser Prinzipien bilden Vertrauen, Ehrlichkeit und Gerechtigkeit gegenüber unseren Mitmenschen sowie nachhaltiges Handeln zum Schutze unserer Umwelt. 

2. Compliance 

Wir halten uns stets an die jeweils geltenden nationalen oder internationalen Gesetze und Vorschriften und erwarten dies ebenso von unseren Geschäftspartnern. Unlauterer und kriminelle Handlungen - wie zum Beispiel Dokumentenfälschung und Geldwäsche - werden von uns nicht toleriert und entsprechend geahndet. Wir respektieren das geistige Eigentum Dritter, wie Marken, Patente, Geschmacks- oder Gebrauchsmuster. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs und des Verbraucherschutzes treffen wir keine marktrelevanten Absprachen mit Wettbewerbern über Preise, Angebote, Geschäftsbedingungen, Produktionsprogramme, Absatzquoten oder Marktanteile. 

3. Korruption und Bestechung 

Faire Betriebs- und Geschäftspraktiken sind die Basis unseres täglichen Handelns. Daher lehnen wir jede Form von Bestechung und Korruption ab. Weder bieten wir Bestechungsgelder oder Schmiergelder an, noch nutzen wir unsere dienstliche Stellung, Vorteile zu fordern oder anzunehmen. Die Vermeidung von Korruption und Bestechung ist unerlässlich für eine verlässliche und transparente Geschäftsbeziehung. Daher erwarten wir von unseren Geschäftspartnern die Einhaltung derselben Geschäftspraktiken. Geschenke von Geschäftspartnern, die einen geringen Wert übersteigen, zeigen wir der Geschäfts- oder Personalleitung gegenüber an. Das gleiche gilt für Zuwendungen an nahestehende Personen, wie zum Beispiel Familienmitglieder oder enge Freunde. Die Aussprache und Annahme von Einladungen zu Veranstaltungen oder Geschäftsessen im üblichen Wert setzt voraus, dass diese freiwillig erfolgen, einem berechtigten geschäftlichen Zweck dienen und im Rahmen der gewöhnlichen Zusammenarbeit stattfinden. In Zweifelsfällen ist die Genehmigung der Geschäfts- oder Personalleitung einzuholen. 

4. Vertraulichkeit und Datenschutz 

Innovationen sowie die Gesamtheit unseres Wissens und unserer Erfahrungen bilden die Grundlage für die Herstellung attraktiver Produkte und Dienstleistungen für unsere Kunden. Bei der Zusammenarbeit mit Lieferanten, Entwicklungspartnern, anderen Etikettenherstellern oder Händlern schützen wir sowohl unser eigenes Know-how, Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen als auch die vertraulichen Informationen aller anderen beteiligten Parteien. Auch beim Informationsaustausch in elektronischen Netzwerken lassen wir besondere Vorsicht walten. Wir verpflichten uns Daten und Informationen ausschließlich in dem zugelassenen Rahmen zu verwenden und bei Weitergabe zu prüfen, ob der Empfänger zum Erhalt der Daten und Informationen berechtigt ist. Darüber hinaus bekennen wir uns zur transparenten Datenverarbeitung sowie zu den Grundsätzen der sparsamen Speicherung von personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO. Jeder Mitarbeiter ist für den Schutz und die sachgerechte Verwendung betrieblichen Eigentums sowie sensibler Daten verantwortlich. Das Entfernen betrieblichen Eigentums aus dem Betriebsgelände Bedarf der vorherigen Zustimmung. Dabei verpflichten wir uns, die durch die IT-Fachstellen erlassenen Schutzvorschriften zu beachten. 

5. Umwelt und Nachhaltigkeit

Umweltschutzmaßnahmen
Der Schutz unserer Umwelt ist elementar. Um unsere Umwelt für uns, unsere Mitmenschen und unsere Kinder zu erhalten, gehört umweltbewusstes Handeln zum festen Bestandteil unserer Unternehmenskultur. Jeder Mitarbeiter übernimmt dabei Verantwortung, die natürlichen Ressourcen schonend zu behandeln und durch sein individuelles Verhalten zum Schutz von Umwelt und Klima beizutragen. Gemeinsam bemühen wir uns kontinuierlich die Auswirkungen unseres produzierenden Gewerbes auf die Umwelt zu reduzieren. Entsprechende Maßnahmen umfassen sowohl ressourcen-schonende Produktionsprozesse, der verantwortungsvolle Umgang mit produktionsbedingten Rückständen als auch die Reduktion unseres Energiebedarfs, industrieller Abfälle und der jährlichen CO2-Emissionen.
Duales System
Durch unsere Teilnahme am Dualen System „Der Grüne Punkt“ leisten wir einen wertvollen Beitrag zum Recycling von Verpackungen. Dies schont unsere natürlichen Ressourcen und führt die recycelten Materialien als Sekundärrohstoffe erneut dem Wirtschaftskreislauf zu. 
Nachhaltige Produkte
Um unsere Kunden bei der Erreichung ihrer eigenen Nachhaltigkeitsinitiativen zu unterstützen, informieren wir sie über nachhaltige Kennzeichnungsmethoden und beraten sie hinsichtlich umweltfreundlicher Materialalternativen, Kompostierbarkeit und Recyclingfähigkeit unserer Produkte. 
Übereinkommen
Grundsätzlich achten wir bei all unseren Handlungen darauf, unsere Luft, Böden und Gewässer nicht zu verunreinigen, keine schädliche Lärmemissionen zu erzeugen oder Wasser zu verschwenden. Darüber hinaus respektieren wir die Vorschriften des Minamata-Übereinkommens zur Herstellung, Verwendung und Entsorgung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen sowie das Stockholmer Übereinkommen zu persistenten organischen Schadstoffen, das POPs-Übereinkommen zur Handhabung, Sammlung, Lagerung, Entsorgung von Abfällen und das Baseler Übereinkommen zum Im- und Export von gefährlichen Abfällen. 

6. Umgang mit Mitarbeitern im Unternehmen 

Menschenrechte
Unser Unternehmen achtet die Menschenrechte gemäß der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und erwartet dies ebenso von seinen Lieferanten und Geschäftspartnern. 
Kinderarbeit
Unser Unternehmen duldet keine Form der Kinderarbeit oder Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen. Die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen richtetet sich nach den Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes. 
Zwangsarbeit und Sklaverei 
Kein Mitarbeiter darf durch Androhung von Gewalt oder andere Strafmaßnahmen zur Arbeit gezwungen werden oder durch Herrschaftsausübung bzw. Unterdrückung ausgebeutet und erniedrigt werden. 
Arbeitszeiten, Löhne und sonstige Leistungen 
Wir halten die gesetzlichen Vorschriften über Vergütung, Leistungen und Mindestlöhne ein. Illegale und unberechtigte Lohnabzüge, insbesondere als Disziplinarmaßnahmen, gestatten wir nicht. Ebenso halten wir die gesetzlich vorgeschriebenen maximalen Arbeitszeiten und Ruhepausen ein. Mehrarbeit wird mindestens entsprechend der gesetzlichen Vorschriften vergütet. 
Faire Behandlung
Wir legen großen Wert auf gegenseitige Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit sowie einen respektvollen und fairen Umgang miteinander. 
Diskriminierung
Alle Arbeitnehmer haben das Recht auf Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts, der nationalen oder ethnischen Abstammung, der sozialen Herkunft, des Gesundheitsstatus, einer Behinderung, der sexuellen Identität, des Alters, der politischen Meinung, Religion oder Weltanschauung werden nicht geduldet. Eine Gleichbehandlung umfasst insbesondere auch die Zahlung einer gerechten Entlohnung. 
Vereinigungsfreiheit
Wir respektieren das gesetzliche Recht unserer Mitarbeiter (z.B. im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes), Vereinigungen oder Organisationen zum Zwecke der Förderung und des Schutzes der Interessen der Beschäftigten zu gründen, diesen beizutreten sowie für diese tätig zu sein. Durch die Wahrnehmung dieser Rechte dürfen dem Mitarbeiter keine persönlichen oder beruflichen Nachteile entstehen. 
Sexuelle Belästigung
Sexuelle Belästigungen sowie alle anderen Formen der Belästigung am Arbeitsplatz sind generell verboten. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Betroffene die Möglichkeit hat, sich der Belästigung zu entziehen. Jede Führungskraft ist mit ihrem eigenem Verhalten Vorbild und hat für ein diskriminierungs- und belästigungsfreies Arbeitsumfeld zu sorgen. 

7. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Im Interesse unserer Mitarbeiter und zur Erfüllung der geltenden Pflichten des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit unterhalten wir ein Arbeitssicherheits-Managementsystem. Für den Betrieb unserer Produktionsanlagen gelten strengen Sicherheitsvorschriften. Wir sorgen so für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld, damit potenzielle Unfälle und andere Gesundheitsschäden vermieden werden können. Durch Unterweisungen unserer Mitarbeiter stellen wir die Beachtung der geltenden Sicherheitsvorschriften sowie, wo gemäß der Gefährdungsbeurteilung erforderlich, die Verwendung entsprechender Schutzausrüstung sicher. Alle Mitarbeiter sind angehalten, Schwachstellen gegenüber dem zuständigen Sicherheitsbeauftragten oder dem zuständigen Vorgesetzten anzuzeigen. 

8. Qualität

Um Produkte und Dienstleistungen bereitzustellen, die den Bedürfnissen unserer Kunden und Lieferanten gerecht werden und die allgemeinen Qualitätsstandards erfüllen, unterhalten wir ein Qualitätsmanagementsystem. 

9. Monitoring und Verantwortung

Die Festlegung und Einhaltung dieses Verhaltenskodex liegt in der Verantwortung der Geschäftsleitung, der Führungskräfte sowie aller Mitarbeiter in ihrem Aufgabengebiet bzw. gemäß Beauftragung. Die Einhaltung des Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter in ihrem täglichen Handeln und bei jeglicher mündlichen oder schriftlichen Kommunikation verbindlich. Den vorgesetzten und leitenden Mitarbeitern obliegt zudem die Aufgabe, die Einhaltung täglich zu überwachen. Durch Regelschulungen wird sichergestellt, dass der Inhalt dieses Verhaltenskodex allen Mitarbeitern bekannt und bewusst ist. Mit der Schulungsdokumentation bestätigt jeder Mitarbeiter die Kenntnisnahme und Einhaltung dieser Richtlinie durch seine Unterschrift. Verstöße oder der begründete Verdacht auf einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex sind gegenüber dem Vorgesetzten anzuzeigen. Der meldenden Person dürfen dadurch keine persönlichen Nachteile entstehen. Wo rechtlich zulässig, machbar und sinnvoll, werden Kennzahlen geführt, um die Einhaltung der Ziele zu überwachen. 
Für eine bessere Lesbarkeit haben wir in diesem Dokument auf die geschlechtsspezifischen Schreibweisen wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verzichtet. Mit der Verwendung der männlichen Form sind ausdrücklich alle Geschlechter (m/w/d) gemeint.